Brauche ich eine Baugenehmigung in Baden Württemberg für meine Fertiggarage
Baugenehmigung für Fertiggaragen in Baden Württemberg
Genehmigungsfreie Garagen
Garagen in Baden-Württemberg sind genehmigungsfrei, wenn…
- diese im „Innenbereich“ aufgestellt werden und nicht größer als 30 m² sind.
- diese im „Außenbereich“ aufgestellt werden und nicht größer als 20 m² sind.
Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf in Baden-Württemberg direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn…
- diese nicht höher als maximal 300 cm ist.
- diese pro Grundstücksgrenze nicht länger als maximal 900 cm ist.
Sonstiges
Für Garagen mit maximal 50 m² müssen keine Abstandsregelungen berücksichtigt werden. Ein Stellpatz muss mindestens 250 cm breit und 500 cm tief sein. Der Mindestabstand zur Straße muss in Baden-Württemberg 300 cm betragen. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen. Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Beziehen Sie in Ihre Planung stets aktuelle Gesetzestexte und/oder fachkundige Personen (z.B. Architekt) ein.