Brauche ich eine Baugenehmigung in Bayern für meine Fertiggarage
Baugenehmigung für Fertiggaragen in Bayern
Genehmigungsfreie Garagen
Garagen in Bayern sind genehmigungsfrei, wenn diese nicht größer als 50 m² sind.
Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf in Bayern direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn…
- … diese nicht höher als maximal 300 cm ist.
- … diese pro Grundstücksgrenze nicht länger als maximal 800 cm ist.
Sonstiges
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage in Bayern den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen. Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Beziehen Sie in Ihre Planung stets aktuelle Gesetzestexte und/oder fachkundige Personen (z.B. Architekt) ein.