Brauche ich eine Baugenehmigung ?

Fertiggaragen und Carports sind genehmigungspichtig.

Muss ich für meinen geplanten Carport bzw. für meine geplante Fertiggarage einen Bauantrag stellen? Diese Fragen stellen sich viele Bauherren jeden Tag. Die Antwort ist leider komplex. Grundsätzlich sind Fertiggaragen und Carports Bauwerke die einer behördlichen Baugenehmigung bedürfen. Es bestehen jedoch Ausnahmen bzw. definierte Obergrenzen, die einen Bauantrag überflüssig machen. Jedes Bundesland hat hierbei eigene Rahmenbedingungen für genehmigungsfrei Fertiggaragen und Carports definiert. Mit dieser Übersicht wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe verschaffen, damit Sie vorab abschätzen können ob für Ihren Wunschcarport bzw. Ihre geplante Fertiggarage eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Bitte berücksichtigen Sie, dass neben diesem Rahmenbedingungen für genehmigungsfreie Fertiggaragen und Carports auch andre Faktoren, ggf. grundstücksbezogene Werte, Auflagen und abweichende Vorschriften, in der Planung berücksichtigt werden müssen, die den Bau einer genehmigungsfreien Fertiggarage bzw. Carport verbieten, obgleich die Rahmenbedingungen für eine genehmigungsfreie Garage erfüllt wären. Es ist daher immer ratsam das zuständige Bauamt vor dem Bau Ihrer Fertiggarage zu kontaktieren oder unseren Architekten-Bau antragsservice zu buchen.

Wie stelle ich einen Bauantrag?

Und welche Unterlagen werden hierfür benötigt?

Den Bauantrag für eine Fertiggarage stellen Sie bei der zuständigen Baubehörde/Gemeinde. Die notwendigen Formulare stellen die jeweiligen Gemeinden und Ämter zum Download bereit. Im Regelfall werden folgen Dokumente und Unterlagen für Ihren Garagenbauantrag benötigt:

  • aktuelles Bauantragsformular
  • aktuellen Auszug aus der Flurkarte (1:500 / 1: 1000, nicht älter als 6 Monate)
  • Lageskizze / Grundstücksplan
  • Bauzeichnung der Garage (1:100)
  • Flächenberechnungen zur Garage mit Baukostenermittlung
  • Technische Nachweise (z.B. Kopie der Statikberechnung)
  • Entwässerungsplan oder Gesuch

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Ihr Bauamt weiterführende oder
ergänzende Unterlagen von Ihnen anfordert.

Stellen Sie uns jetzt Ihre Frage zum Baurecht. Wir helfen gerne.

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