
Brauche ich eine Baugenehmigung ?
Fertiggaragen und Carports sind genehmigungspichtig.
Muss ich für meinen geplanten Carport bzw. für meine geplante Fertiggarage einen Bauantrag stellen? Diese Fragen stellen sich viele Bauherren jeden Tag. Die Antwort ist leider komplex. Grundsätzlich sind Fertiggaragen und Carports Bauwerke die einer behördlichen Baugenehmigung bedürfen. Es bestehen jedoch Ausnahmen bzw. definierte Obergrenzen, die einen Bauantrag überflüssig machen. Jedes Bundesland hat hierbei eigene Rahmenbedingungen für genehmigungsfrei Fertiggaragen und Carports definiert. Mit dieser Übersicht wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe verschaffen, damit Sie vorab abschätzen können ob für Ihren Wunschcarport bzw. Ihre geplante Fertiggarage eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Bitte berücksichtigen Sie, dass neben diesem Rahmenbedingungen für genehmigungsfreie Fertiggaragen und Carports auch andre Faktoren, ggf. grundstücksbezogene Werte, Auflagen und abweichende Vorschriften, in der Planung berücksichtigt werden müssen, die den Bau einer genehmigungsfreien Fertiggarage bzw. Carport verbieten, obgleich die Rahmenbedingungen für eine genehmigungsfreie Garage erfüllt wären. Es ist daher immer ratsam das zuständige Bauamt vor dem Bau Ihrer Fertiggarage zu kontaktieren oder unseren Architekten-Bau antragsservice zu buchen.