


Brauche ich eine Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen (NRW) für meine Fertiggarage?

Baugenehmigung für Fertiggaragen in Nordrhein-Westfalen
Garagen in Nordrhein-Westfalen sind genehmigungsfrei, wenn diese nicht größer als 100 m² und maximal 300 cm hoch sowie im Grenzverlauf maximal 900cm hoch sind.
Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf in Nordrhein-Westfalen direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn…
- … diese nicht höher als maximal 300 cm ist.
- … diese pro Grundstücksgrenze nicht länger als maximal 900 cm ist.
Sonstiges
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage in Nordrhein-Westfalen den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen.