


Brauche ich eine Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen (NRW) für meine Fertiggarage?

Baugenehmigung für Fertiggaragen in Nordrhein-Westfalen
Garagen in Nordrhein-Westfalen sind genehmigungsfrei, wenn diese nicht größer als 100 m² und maximal 300 cm hoch sowie im Grenzverlauf maximal 900cm hoch sind.
Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf in Nordrhein-Westfalen direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn…
- … diese nicht höher als maximal 300 cm ist.
- … diese pro Grundstücksgrenze nicht länger als maximal 900 cm ist.
Sonstiges
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage in Nordrhein-Westfalen den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen. Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Beziehen Sie in Ihre Planung stets aktuelle Gesetzestexte und/oder fachkundige Personen (z.B. Architekt) ein.