Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt für meine Fertiggarage?
Baugenehmigung für Fertiggaragen in Sachsen-Anhalt
Genehmigungsfreie Garagen
Garagen in Sachsen-Anhalt sind genehmigungsfrei, wenn …
- … diese im“Innenbereich“ aufgestellt werden und nicht größer als 50 m² sind.
- … diese nicht höher als maximal 300 cm sind.
Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf in Sachsen-Anhalt direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn…
- … diese nicht höher als maximal 300 cm ist (Innenbereich).
- … diese nicht länger als maximal 900 cm ist (Innenbereich).
Sonstiges
Im Außenbereich gelten in Sachsen-Anhalt abweichende Regelungen. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen. Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Beziehen Sie in Ihre Planung stets aktuelle Gesetzestexte und/oder fachkundige Personen (z.B. Architekt) ein.