Brauche ich eine Baugenehmigung in Niedersachsen für meine Fertiggarage?

Baugenehmigung für Fertiggaragen in Niedersachsen

Genehmigungsfreie Garagen
Garagen in Niedersachsen sind genehmigungsfrei, wenn …

  • … diese im „Innenbereich“ aufgestellt werden und nicht größer als 30 m² sind.
  • … die umbaute Fläche maximal 45 m² beträgt und an der Grundstücksgrenze nicht länger als maximal 800 cm ist.

Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf in Niedersachsen direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn…

  • … diese nicht höher als maximal 300 cm ist.
  • … diese pro Grundstücksgrenze nicht länger als maximal 800 cm ist.

Sonstiges
Wenn Ihre Garage in Niedersachsen nicht direkt auf der Grundstücksgrenze steht, so muss ein Abstand zur Grundstücksgrenze von mindestens 300 cm eingehalten werden. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen. Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Beziehen Sie in Ihre Planung stets aktuelle Gesetzestexte und/oder fachkundige Personen (z.B. Architekt) ein.

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