Brauche ich eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz für meine Fertiggarage?

Baugenehmigung für Fertiggaragen in Rheinland-Pfalz

Genehmigungsfreie Garagen
Garagen in Rheinland-Pfalz sind genehmigungsfrei, wenn …

  • … diese nicht größer als 50 m² sind.
  • … diese nicht höher als maximal 320 cm sind.

Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf in Rheinland-Pfalz direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn…

  • … diese nicht höher als maximal 320 cm ist.
  • … diese in Summe mit maximal 1200 cm an dieser steht.

Sonstiges
Der Abstand zwischen der Garageneinfahrt und der Straße muss 500 cm in Rheinland-Pfalz betragen. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen. Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Beziehen Sie in Ihre Planung stets aktuelle Gesetzestexte und/oder fachkundige Personen (z.B. Architekt) ein.

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    Informationen zum Baurecht in anderen Bundesländern

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