Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen für meine Fertiggarage?

Baugenehmigung für Fertiggaragen in Sachsen

Genehmigungsfreie Garagen
Garagen in Sachsen sind genehmigungsfrei, wenn …

  • … diese im“Innenbereich“ aufgestellt werden und nicht größer als 50 m² sind.
  • … diese nicht höher als maximal 300 cm sind.

Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf in Sachsen direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn…

  • … diese nicht höher als maximal 300 cm ist (Innenbereich).
  • … diese nicht länger als maximal 900 cm ist (Innenbereich).

Sonstiges
Im Außenbereich gelten in Sachsen abweichende Regelungen. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen. Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Beziehen Sie in Ihre Planung stets aktuelle Gesetzestexte und/oder fachkundige Personen (z.B. Architekt) ein.

Stellen Sie uns Ihre Frage zum Baurecht in Sachsen

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