Brauche ich eine Baugenehmigung in Hamburg für meine Fertiggarage

Baugenehmigung für Fertiggaragen in Hamburg

Garagen in Hamburg sind genehmigungsfrei, wenn diese nicht größer als 50 m² und maximal 300 cm hoch und im Grenzverlauf maximal 800 cm lang sind.

Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf in Hamburg direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn…

  • … diese nicht höher als maximal 300 cm ist.
  • … diese pro Grundstücksgrenze nicht länger als maximal 800 cm ist.

Sonstiges
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage in Hamburg den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen. Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Beziehen Sie in Ihre Planung stets aktuelle Gesetzestexte und/oder fachkundige Personen (z.B. Architekt) ein.

Stellen Sie uns Ihre Frage zum Baurecht in Hamburg

    Ich stimme der Weiterleitung meiner Daten gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a zu. (Pflichtfeld)

    Informationen zum Baurecht in anderen Bundesländern

    [ux_products style=“normal“ columns=“5″ depth=“1″ show=“featured“]