Brauche ich eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern für meine Fertiggarage?

Baugenehmigung für Fertiggaragen in Mecklenburg-Vorpommern

Garagen in Mecklenburg-Vorpommern sind genehmigungsfrei, wenn diese nicht größer als 30 m² und maximal 300 cm hoch sind.

Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf in Mecklenburg-Vorpommern direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn…

  • … diese nicht höher als maximal 300 cm ist.
  • … diese nicht größer als 50 m² ist.

Sonstiges
Im Rahmen eines Bebauungsplans sind in Mecklenburg-Vorpommern dort aufgeführte Fertiggaragen genehmigungsfrei oder werden lediglich nach vereinfachtem Bauantragsverfahren beantragt. Es müssen in Mecklenburg-Vorpommern keine Abstandsregeln zur Nachbargrundstücksgrenze berücksichtigt werden, wenn Ihre Garage nicht größer als 50 m² und maximal 300 cm hoch ist.Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen. Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Beziehen Sie in Ihre Planung stets aktuelle Gesetzestexte und/oder fachkundige Personen (z.B. Architekt) ein.

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