Brauche ich eine Baugenehmigung im Saarland für meine Fertiggarage?

Baugenehmigung für Fertiggaragen im Saarland

Genehmigungsfreie Garagen
Garagen im Saarland sind genehmigungsfrei, wenn …

  • … diese nicht größer als 36 m² sind.
  • … diese nicht höher als maximal 300 cm sind.

Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf im Saarland direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn…

  • … diese nicht höher als maximal 300 cm ist.
  • … diese in Summe mit maximal 1200 cm an dieser steht.

Sonstiges
Übersteigt der Wandverlauf zur Grundstücksgrenze 1200 cm, so muss die Garage im Saarland mindestens 100 cm von der Nachbargrundstücksgrenze entfernt sehen. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen. Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Beziehen Sie in Ihre Planung stets aktuelle Gesetzestexte und/oder fachkundige Personen (z.B. Architekt) ein.

Stellen Sie uns Ihre Frage zum Baurecht im Saarland

    Ich stimme der Weiterleitung meiner Daten gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. a zu. (Pflichtfeld)

    Informationen zum Baurecht in anderen Bundesländern

    [ux_products style=“normal“ columns=“5″ depth=“1″ show=“featured“]