Brauche ich eine Baugenehmigung in Brandenburg für meine Fertiggarage

Baugenehmigung für Fertiggaragen in Brandenburg

Genehmigungsfreie Garagen
Garagen in Brandenburg sind genehmigungsfrei, wenn diese nicht größer als 50 m² und maximal 300 cm hoch sind.

Grenzbebauung
Ihre Fertiggarage darf in Brandenburg direkt an der Grundstücksgrenze stehen, wenn …

  • … diese nicht höher als maximal 300 cm ist.
  • … diese pro Grundstücksgrenze nicht länger als maximal 800 cm ist.

Sonstiges
Ein Stellplatz muss mindestens 250 cm breit und 500 cm tief sein. Der Mindestabstand zur Straße muss in Brandenburg 300 cm betragen. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall vor dem Bau Ihrer Fertiggarage den Kontakt mit Ihrer zuständigen Behörde aufzunehmen. Eine Vielzahl von Sonderregelungen kann den hier aufgeführten Grundsatz unwirksam machen. Die hier gemachten Angaben sind unverbindlich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Beziehen Sie in Ihre Planung stets aktuelle Gesetzestexte und/oder fachkundige Personen (z.B. Architekt) ein.

Stellen Sie uns Ihre Frage zum Baurecht in Brandenburg

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